Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist eine Gemeinschaft, die sich selbst erzeugten Solarstrom teilt. Beispielsweise kann es sich um Mieter und Mieterinnen handeln, die gemeinsam den umweltfreundlichen Strom der Solaranlage auf dem Dach des Mietshaus nutzen. Sie möchten mehr über die Voraussetzungen und Organisation eines ZEVs lernen? Otovo hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

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Welche Bedeutung hat ZEV?

ZEV steht für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ehemals Eigenverbrauchsgemeinschaft, EVG) und ist ein Konzept, das in seiner jetzigen Form seit 2018 in der Schweiz existiert. Konkret handelt es sich um eine Zusammenschluss von Personen, die selbst produzierten Solarstrom gemeinsam nutzen und so von geringeren Stromkosten profitieren. 

Doch wie funktioniert das? Mindestens eine der Personen des Zusammenschlusses ist in Besitz einer Solaranlage und dazu bereit, den produzierten Strom mit den anderen Personen zu teilen. Hierbei kann es sich sowohl um den Besitzer eines Mietshauses handeln, der seinen Mietern Solarstrom zur Verfügung stellt, als auch Hausbesitzer von nebeneinander liegenden Häusern, die sich den produzierten Strom eines oder mehrerer Häuser teilen.  

Ziel eines ZEVs ist es, den Eigenverbrauch zu maximieren, d.h. so viel des erzeugten Solarstroms wie möglich zu nutzen. Da es jedoch nicht immer möglich ist, den gesamten Strom zu verbrauchen bzw. ohne Strom aus dem öffentlichen Netz auszukommen, sind die Mitglieder dennoch vom Netzbetreiber abhängig:

  • Ist die Produktion eines ZEVs grösser als der Verbrauch des Zusammenschlusses, muss der Netzbetreiber den Produktionsüberschuss abnehmen und vergüten. man spricht hier von Einspeisevergütung.
  • Reicht die Stromproduktion des ZEVs nicht aus, um den gesamten Verbrauch zu decken, kauft der Zusammenschluss den fehlenden Strom beim Netzbetreiber ein.

Wichtig!☝️

Die Personen eines ZEVs teilen sich einen gemeinsamen Netzanschluss und treten somit als ein Kunde gegenüber dem Stromversorger auf. Der Vertrag zur Einspeisung bzw. zum Einkauf von zusätzlichen Strom besteht demnach zwischen dem Netzanbieter und dem ZEV als Ganzes und nicht zwischen dem Netzanbieter und jedem einzelnen Mitglied des ZEVs.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Grundsätzlich kann jeder (zukünftige) Besitzer einer Solaranlage einen ZEV gründen. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen, die den Solarstrom des firmeneigen Daches nutzen möchten, um Kosten zu sparen. Dennoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der ZEV muss angemeldet werden.
  • Der ZEV muss mindestens 10 % des produzierten Solarstroms selbst verbrauchen.
  • Der eigenverbrauchte Strom darf nicht durch das öffentliche Netz fliessen.
  • Schliessen sich mehrere Grundeigentümer zu einer ZEV zusammen, so müssen die teilnehmenden Grundstücke lückenlos zusammenhängen. Ausnahmen stellen hier Strassen, Fliessgewässer und Eisenbahngleise dar.
  • Besteht der ZEV aus Mietern, so darf der Vermieter nur die tatsächlich anfallenden Kosten abrechnen, muss den Erlöse des eingespeisten Stroms vom Strompreis abziehen und einen Strompreis bieten, der nicht höher als der des Stromversorgers ist.
Fragen? Otovo hilft!

Wie gründet man einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?

Die Gründung eines ZEVs lässt sich in drei Schritte unterteilen: Im ersten Schritt muss die Machbarkeit eines solchen Zusammenschlusses geklärt werden. Im zweiten Schritt erfolgt die tatsächliche Gründung des ZEVs und im letzten Schritt wird die Solaranlage auf das entsprechende Haus installiert.

mehrfamilienhaus mit solarpanels
Dank eines ZEVs könne die Bewohner den Solarstrom gemeinsam nutzen

Schritt 1: Machbarkeit klären

Bevor Sie Ihr Projekt starten, sollten Sie überprüfen, ob Sie die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen und ob das Projekt sich wirtschaftlich lohnt. Sollten Sie Zweifel haben, können Sie den ZEV-Rechner der CKW nutzen, der Ihnen durch das Beantworten einiger Fragen weiterhilft. Alternativ können Sie einen Solarexperten hinzuziehen. Dieser kann Ihnen zusätzlich dabei helfen, eine Richtofferte für die Solaranlage einzuholen.

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Schritt 2: ZEV gründen

Der zweite Schritt besteht in der tatsächlichen Gründung des Zusammenschlusses. Hier muss unterschieden werden, ob der ZEV zwischen Mietern oder zwischen Eigentümern beschlossen wird:

  • ZEV unter Mietern: Handelt es sich um eine Bestandesbaute, muss der Eigentümer die Mieter rechtzeitig informieren und den Mietvertrag ändern. Bei Neubauprojekten kann das Projekt von Anfang an im Mietvertrag festgehalten werden.
  • ZEV unter Eigentümern: Hier müssen sich die Eigentümer ausschliesslich einig werden und ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag aufgesetzt werden.

Wichtig!☝️

Ob zwischen Eigentümern und Mietern oder zwischen mehreren Eigentümern, der Zusammenschluss muss stets vertraglich festgehalten werden. Dieser Vertrag regelt u.a. die Verteilung des Solarstroms und den Tarif für die selbst erzeugte Energie.

Nachdem alle Einzelheiten geregelt und vertraglich festgehalten wurden, muss die ZEV angemeldet werden. Hierfür müssen die Mitglieder die Planung des Zusammenschlusses bei dem lokalen Energieanbieter melden. Wie diese Anmeldung verläuft, ist von dem jeweiligen Anbieter abhängig. In den meisten Fällen gilt es jedoch ein Formular mit den wichtigsten Informationen auszufüllen und an den Versorger zu schicken.


Welcher Stromanbieter ist zuständig?

Grundsätzlich muss der ZEV beim lokalen Stromanbieter angemeldet werden. Kommt der Zusammenschluss jedoch über einen Stromverbrauch von 100 MWh pro Jahr (ab ca. 30 Wohnungen), so können die Mitglieder frei entscheiden, bei welchem Stromanbieter sie den Zusammenschluss anmelden möchten. Sie können sich also den besten Preis für den Ein- und Verkauf von Energie raussuchen und auf diese Weise Kosten sparen.

Schritt 3: Solaranlage installieren

Erst nachdem alle Vorkehrungen getroffen und die Planung des ZEVs bei dem jeweiligen Stromanbieter angemeldet wurde, sollte die konkrete Planung der Solaranlage beginnen. Wenden Sie sich hierfür am besten an einen Solarexperten, der Sie professionell unterstützt, Ihnen bei der Einholung eines Angebots hilft und Sie bei der Installation der Solaranlage begleitet.


Wichtig!☝️

Achten Sie bei der Planung der Solaranlage darauf, dass der benötigte Zähler für die ZEV Abrechnung eingeplant ist. 

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Wie geht man bei der ZEV Abrechnung vor?

Ein wichtiger Punkt beim Thema Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist die Abrechnung, das heisst die Berechnung der Kosten, die jedes Mitglied des Zusammenschlusses zu tragen hat. Da bei einer Solaranlage die Besitzer bzw. in diesem Fall die Mitglieder den Strom selbst produzieren, setzen sich die Kosten anders zusammen als bei konventionellen Stromverträgen. Die ZEV Abrechnung setzt sich demnach aus folgenden Elementen zusammen:

  • die Investitionskosten für die Solaranlage
  • laufende Kosten für die Instandhaltung der Anlage
  • Kosten, die für den administrativen Aufwand anfallen, z.B. Messung und Abrechnung
  • Kosten für den Netzstrombezug, d.h. der Strom, der trotz Anlage vom Stromanbieter bezogen wird

In den meisten Fällen erhalten die Mitglieder der ZEV eine Rechnung über die anfallenden Kosten. Handelt es sich um ein Mietshaus, so ist auch die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung denkbar.

Zuständig für die ZEV Abrechnung ist grundsätzlich der Besitzer der Solaranlage. Im Falle eines Mietshauses ist demnach der Vermieter verantwortlich. Es ist jedoch auch möglich, sich an eine spezialisierte Firma oder gar an den verantwortlichen Stromanbieter zu wenden, um die Abrechnung nicht selbst in die Hand nehmen zu müssen. Dies kann gerade in Fällen mit mehreren Eigentümern von Vorteil sein.

Welche Vorteile hat ein ZEV?

Der wichtigste Vorteil des ZEVs ist, dass die Mitglieder von geringeren Stromkosten profitieren. Denn der aus dem Netz bezogene Strom ist stets teurer als die selbst produzierte Energie. Wie kommt das?

  • Der normale Stromtarif setzt sich aus dem Preis für die Elektrizität sowie aus den Netznutzungskosten und diversen Steuern und Gebühren zusammen. Letztere fallen für den eigenverbrauchten Strom nicht an. 
  • Die für den Solarstrom anfallenden Kosten setzen sich also aus anderen Elementen zusammen, z.B. Investitionskosten und liegen demnach unter den normalen Stromtarifen. Dies wird sogar durch eine der Voraussetzungen des ZEVs garantiert: Die anfallenden Stromkosten dürfen nicht höher als die Preise des Stromanbieters sein.

Wieso sollte man sich jedoch für eine ZEV entscheiden, anstatt eine Solaranlage auf dem eigenen Dach zu bauen und den Strom alleine zu nutzen? Die Antwort ist einfach: Je mehr Personen den Strom nutzen, desto höher ist der Eigenverbrauch und desto schneller ist die Solaranlage rentabel. Denn Eigentümer, die eine Anlage (ohne Batterie) haben und alleine nutzen, verlieren meist einen Teil des produzierten Stroms und warten demnach länger auf die Rentabilität ihrer Anlage.

Auch Vermieter, die sich für einen ZEV für ihr Mietshaus entscheiden, tragen Vorteile davon. So können sie ihren Mietern günstigeren Strom anbieten und sich positiv auf dem Markt positionieren, nämlich als zukunftsorientierter und umweltfreundlicher Vermieter. Denn schliesslich ist eine Solaranlage eins: Ein umweltfreundlicher Weg, Strom zu produzieren.

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