Bis 2050 möchte die Schweiz netto null Treibhausgasemissionen erreichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen auch Schweizerinnen und Schweizer im privaten Umfeld auf erneuerbare Energien umsteigen. Eines der einfachsten und effektivsten Mittel ist es, auf Solarenergie zu setzen. Solaranlagen bieten nicht nur den Vorteil, dass sie grüne Energie produzieren, sie helfen auch dabei unabhängig von Netzstrom zu werden. Da Solaranlagen aber auch immer mit einer gewissen Investitionssumme einhergehen, hat die Schweiz verschiedene Förderprogramme für Photovoltaik ins Leben gerufen. Im folgenden Artikel wollen wir dir hierzu einen Überblick geben.

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Warum die Förderung von Solaranlagen in der Schweiz wichtig ist

Die Schweiz hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und will bis 2050 netto null Treibhausgasemissionen erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Sektoren - von Industrie über Verkehr bis hin zu Gebäuden - ihren Beitrag leisten. Die Förderung von erneuerbaren Energien wie Solarenergie ist ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen.

Die Photovoltaik-Branche hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Solaranlagen wandeln das Sonnenlicht direkt in Strom um und sind damit eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. In der Schweiz gibt es bereits eine beträchtliche Anzahl von Solaranlagen, aber immer noch viel Potenzial für weiteres Wachstum. Jedoch sind die hohen Investitionskosten für Solaranlagen eines der grössten Hindernisse für die breitere Nutzung von Solarenergie. Durch die Möglichkeit der Förderung von PV-Anlagen trägt der Schweizer Staat dazu bei, die Kosten für Privathaushalte zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien, in diesem Falle Solarenergie, zu fördern und voranzutreiben.

Förderungen können in der Schweiz auf drei Ebenen angesucht werden. Es gibt verschiedene Programme, die sowohl auf Bundesebene, auf kantonaler Ebene, als auch auf Gemeindeebene zu finden sind. Die sicherlich relevanteste Form der Förderungen ist die Einmalvergütung durch den Bund, sie wird auch EIV genannt. Um eine solche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die Leistung der Anlage mindestens 2kW betragen. Pronovo ist die offizielle und akkreditierte Zertifizierungsstelle, für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes. Zusätzlich zur Förderung durch den Bund unterstützen einige Kantone und Gemeinden Photovoltaikanlagen. Die Website energiefranken.ch listet die Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität auf.

Förderprogramm des Bundes

Die Einmalvergütung

Die Einmalvergütung (EIV) kann aufgrund der Leistung und Art der PV-Anlage in verschiedene Arten unterteilt werden. Zusätzlich zu der EIV können auch noch Boni in Anspruch genommen werden.

Es wird zwischen drei möglichen Arten der geförderten Photovoltaikanlagen unterschieden:

  • Freistehende Anlage: PV-Anlage wird auf einer freien Fläche und nicht auf schon bestehenden Gebäuden installiert.
  • Angebaute Anlage: PV-Anlage wird auf einem Dach oder an einer Fassade montiert.
  • Integrierte Anlage: Die PV-Anlage wird in ein Gebäude integriert und erfüllt eine Doppelfunktion z.B. als Wetterschutz.

Die Einmalvergütungen für diese Arten von Anlagen unterteilen sich in fünf unterschiedliche Kategorien:

  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
  • Hohe Einmalvergütung ohne Auktion
  • Hohe Einmalvergütung mit Auktion
  • Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen (Apline EIV)

Im Folgenden werden wir genauer auf diese Kategorien und die dafür notwendigen Voraussetzungen eingehen. Alle Förderungen des Bundes werden auf Grundlage der Kosten von Referenzanlagen berechnet. Dabei handelt es sich um die durchschnittlichen Kosten einer Anlage mit der gleichen Grösse. Diese Kosten basieren auf der jährlichen BFE Studie "Photovoltaikmarkt: Preisbeobachtungsstudie".

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)

Hier werden alle PV-Anlagen für den Eigenverbrauch (also mit dem Ziel Strom für den direkten Gebrauch zu produzieren) mit einer Leistung von 2 bis 100kW gefördert. Bestandteile des KLEIV ist ein Leistungsbeitrag, also ein festgesetzter Betrag pro installiertem kW und aus einem Grundbeitrag (bei Anlagen zwischen 2-5 kW) zusammen. KLEIV kann maximal 30 % der Investitionskosten einer Referenzanlage betragen.

KLEIV ist für freistehende und angebaute Anlagen genau gleich, für integrierte Anlagen können zuzüglich mit ca. 10% der Kosten gerechnet werden.

Die Beantragung erfolgt nach Inbetriebnahme der PV-Anlage über das Portal von Pronovo.

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)

Hier werden alle PV-Anlagen für den Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 100kW gefördert. In der GREIV ist nur ein Leistungsbeitrag (also ein Geldwert pro installierten kW) integriert. Der auch maximal 30 % der Investitionskosten beträgt. Ausserdem gibt es keine Tarifunterscheidung zwischen den Arten der Anlagen.

Der Antrag für eine GREIV kann vor oder nach Inbetriebnahme einer Solaranlage über Pronovo eingereicht werden.

Hohe Einmalvergütung ohne Auktion

Die hohe Einmalvergütung ohne Auktion kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch, also ohne die Absicht den erzeugten Strom selbst zu verwenden, und mit einer Leistung von weniger als 150 kW in Anspruch genommen werden. Sie besteht auch aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW und kann maximal 60% der Kosten einer Referenzanlage betragen.

Handelt es sich um eine Anlage unter 100 kW kann es erst nach Inbetriebnahmen, bei einer Anlage von 100 bis 150 kW vor und nach Inbetriebnahme über Pronovo beantragt werden.

Hohe Einmalvergütung mit Auktion

Dies kommt für Anlagen mit einer Grösse über 150 kW infrage, die ebenfalls ohne Eigenverbrauch geplant sind. Hier wird die Höhe des Betrags durch eine Auktion festgelegt, dieser Wert kann aber nie höher als 60% der Kosten einer Referenzanlage betragen.

Für solche Auktionen werden Rahmenbedingungen und Fristen vorab durch Pronovo veröffentlicht.

Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen (Apline EIV)

Dies kann für Anlagen mit einer Jahresproduktion von mindestens 10 GWh und einer Winterproduktion (01.10-31.03) von mindestens 500kW beantragt werden.

Der Leistungsbeitrag kann wieder maximal 60% betragen, wird hier aber auf die Kosten der individuellen Anlage bezogen. Der Antrag für solch eine Förderung muss direkt beim BFE eingereicht werden.

Boni für Photovoltaikanlagen

Zusätzlich zu den Einmalvergütungen können auch noch zwei Boni mit beantragt und ausgezahlt werden:

  • Neigungswinkelbonus
  • Höhenbonus

Mit Ausnahme der alpinen EIV können die Einmalvergütungen mit den verschiedenen Boni kumuliert werden, wenn die jeweils notwendigen Kriterien erfüllt sind.

Neigungswinkelbonus

Der Neigungswinkelbonus kann zusätzlich zu Einmalvergütungen ausgezahlt werden, wenn der Neigungswinkel der Anlage von mindesten 75 Grad aufweist und wird wie alle Förderungen auf Basis der installierten kW ausgezahlt. Es wird hier nicht zwischen freistehenden und angebauten PV-Anlagen unterschieden, nur bei integrierten Anlagen ist der Bonus leicht erhöht.

Höhenbonus

Beträgt die Anlage eine Leistung von mindestens 150 kW und befindet sich mehr als 1500 m über dem Meer, kann zudem auch noch ein Höhenbonus beantragt werden. Hierfür muss es sich ausserdem um eine freistehende Anlage handeln und wird nach installierten kW berechnet.

Fazit

Zusammenfassend zeigt die folgende Grafik des BFE noch einmal die Möglichkeiten, die Schweizerinnen und Schweizer bezüglich Förderungen vom Bund haben:

Übersicht PV Förderungen Schweiz Bundesebene
Übersicht PV Förderungen Schweiz Bundesebene, Quelle: Bundesamt für Energie BFE

Auf der Seite von Pronovo findet sich zusätzlich noch ein Tarifrechner, mit dem sich die voraussichtliche Höhe der Förderungen leicht berechnen lässt.

Die Zukunft der Solarenergie in der Schweiz ist vielversprechend. In den letzten Jahren hat sich die Solarenergie in der Schweiz rasant entwickelt. Die installierte PV-Leistung hat sich seit 2010 verzehnfacht und es werden immer mehr PV-Anlagen in Betrieb genommen.

Klingt alles etwas kompliziert? Keine Sorge, bei Otovo Schweiz kümmern wir uns kostenlos für alle Kunden um die Beantragung der Förderungen. Werde auch du Teil der Energiewende und produziere deinen eigenen Strom:

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Häufig gestellte Fragen

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaikanlagen in der Schweiz?

Förderungen können in der Schweiz auf drei Ebenen angesucht werden. Es gibt verschiedene Programme, die sowohl auf Bundesebene, auf kantonaler Ebene, als auch auf Gemeindeebene zu finden sind. Die sicherlich relevanteste Form der Förderungen ist die Einmalvergütung durch den Bund, sie wird auch EIV genannt. Die Einmalvergütungen unterteilen sich in fünf unterschiedliche Kategorien:

  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
  • Hohe Einmalvergütung ohne Auktion
  • Hohe Einmalvergütung mit Auktion
  • Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen (Apline EIV)




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